Kann ich „zur Probe“ kommen?
In welchem Abstand sind Termine sinnvoll?
Wie kann ich einen Termin absagen?
Wie hoch sind die Kosten?
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
DISKRETION
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht.
Wichtige Hinweise:
Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG), meine therapeutische Tätigkeit ersetzt keinen Arztbesuch oder Leistungen eines psychologischen Psychotherapeuten.
Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Darüber hinaus unterliegt Psychotherapie nicht der Umsatzsteuerpflicht - gemäß § 4 Ziffer 14a laut §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.